Besuchsregelungen für unser Zentrum ab 26.02.2021

Besuchsregelungen bei Regens Wagner Lauterhofen gültig ab dem 26.02.2021

(Änderung der Regelung vom 18.12.2020)

Regelungen für Besuche, allgemeingültig:

Dies gilt bei Besuch, Abholung oder Treffen im Freien auf dem hauseigenen Gelände.

  • Täglich darf maximal einePerson zu Besuch kommen
    • Verwandte gerader Linie (Eltern, Kinder, Großeltern)
    • Geschwister
    • Ehepartner, Lebenspartner
    • Eine zeitliche Begrenzung der Besuche gibt es nicht mehr.
    • Jeder Besucher muss ein negatives Testergebnis vorweisen:
      • Möglichkeit 1, der Besucher bringt selber ein Testergebnis mit: Ein negatives Testergebnis muss dann in schriftlicher oder elektronischer Form vorgelegt werden (Der Zeitpunkt der Testung darf bei PoC-Schnelltest nicht länger als 48 Std., bei PCR-Labortest nicht länger als 72 Std. her sein.
      • Möglichkeit 2, der PoC-Schnelltest wird vor Ort durchgeführt:

Besucher müssen bei Anmeldung des Besuches in der Wohngruppe darauf hinweisen, dass vor Ort ein Test gemacht werden muss. (Sicherheitshalber sollte der MA das abfragen)

Die Mitarbeiter der Wohngruppe kümmern sich darum, dass der Besucher einen Schnelltest erhält. Ggf. muss der Besucher darauf hingewiesen werden zu einem Zeitpunkt zu Besuch zu kommen, an dem ein Tester vor Ort ist.

  • Jeder Besucher hat während der gesamten Dauer des Besuches eine FFP2 Maske zu tragen.
  • Treffen von Bewohnern außerhalb des Regens-Wagner-Geländes unterliegen nicht unserer Reglementierungspflicht.


Regelung für Haupthaus:

Betrifft die Gruppen Michael, Benedikt, Regina, Florian, Elisabeth, Hedwig, Martin, Birgit und Pflegebereich Gruppe Anna:

  • Die Anmeldung zu Besuchen erfolgt über die Wohngruppe. Die Mitarbeiter werden  einen Besucherraum reservieren.
  • Der Besucher wartet im Wartebereich (Pforte) bis ein Mitarbeiter ihn in einen Besucherraum begleitet, dort trifft er seinen Angehörigen.
  • Besuchszeiten/Abholzeiten sind mit der Wohngruppe zu vereinbaren.
  • Jeder Besucher muss namentlich erfasst werden und muss eine Erklärung unterschreiben (Formblatt liegt auf)

Besucherzimmer sind:

  1. Besprechungsraum an der Pforte
  2. Gymnastikraum

Regelung für alle Außenwohngruppen und ausgelagerten Wohngruppen:

Betrifft die Gruppen Walburga, Bernadett, Peter, Paul, Gabriel, Raphael, Simon, Jakobus, Jonas, Lena, Lukas, Anton:

  • Besuche sind mit einer Person im Bewohnerzimmer möglich.
  • Die Anmeldung zu Besuchen erfolgt über die Wohngruppe.
  • Die Mitarbeiter holen den Besucher ab und begleiten ihn ins Zimmer. Es sollen möglichst wenig Wege durch die Wohngruppe stattfinden. Dort wo ein Zugang über eine Terrassentüre möglich ist, soll diese genutzt werden.
  • Der Besucher muss den direkten Weg in das Zimmer seines Angehörigen nutzen und darf sich nicht in anderen Räumlichkeiten der Wohngruppe aufhalten.
  • Jeder Besucher muss namentlich erfasst werden und muss eine Erklärung unterschreiben (Formblatt liegt auf)
  • Die Mitarbeiter desinfizieren nachdem der Besucher das Zimmer verlassen hat die Oberflächen im Zimmer (Tisch, Türgriffe etc.).

Neu: Heimfahrten:

  • Bei Heimfahrten ist die Zahl der Übernachtungen unrelevant
  • Die 5-Tage-Quarantäne-Regel ist wie folgt geändert:
    • Keine 5-tägige Zimmerisolierung für Bewohner, die in die Wohngruppe zurückkehren, wenn in dem besuchten Heimatlandkreis der Inzidenzwert unter 100 liegt.
    • Weiterhin 5 Tage Zimmerisolierung, wenn in dem besuchten Landkreis der Inzidenzwert über 100 liegt.
    • Jeder, der nach bereits einer Auswärtsübernachtung zurückkehrt, erhält sofort und nach 5 Tagen einen Schnelltest. Dies erfolgt unabhängig davon, ob derjenige noch in Zimmerisolierung muss oder nicht.
    • Rückkehrer müssen somit keinen Test mehr mitbringen, wenn jemand ab diesem Wochenende heimfährt.
    • Rückkehrer vom einem längeren Aufenthalt zu Hause müssen bei jetziger Rückkehr einmalig einen PCR-Test mitbringen. Betrifft die Personen, die schon wochenlang zu Hause sind. à bei Unklarheiten BL fragen

Skype ist im Haupthaus weiterhin möglich:

Es besteht die Möglichkeit via Skype mit seinem Angehörigen zu kommunizieren. Dies muss ebenfalls bei der Wohngruppe angemeldet werden. Skype ist aufgrund nicht vorhandener WLAN-Verbindungen nicht in allen Wohngruppen möglich. Es steht hierfür im Haupthaus ein gesonderter Raum zur Verfügung, welcher ebenfalls belegt werden muss.  „Skype-Zeiten“ sind mit den Wohngruppen abzusprechen.

Gez. R. Krieger, 25.02.2021