Aktuelle Informationen zu Besuchsregelungen in unserer Einrichtung

Aktuelle Informationen zu Besuchsregelungen in unserer Einrichtung

Liebe Besucher,


ab Samstag, den 09.05.2020, wird das absolute Besuchsverbot für Einrichtungen für Menschen mit Behinderung aufgehoben, das Betretungsverbot bleibt weiterhin bestehen!
Wir möchten, dass die Besuche so reibungslos und schön wie möglich für alle verlaufen! Gleichzeitig möchten wir nicht unsere Gesundheit aufs Spiel setzen, daher gibt es einige Regeln zu beachten:


➢ Besucher dürfen die Einrichtung, Gruppe und die Zimmer der besuchten Person NICHT betreten! Besucher klingeln bitte oder melden sich an der Pforte.
➢ Ein Besuch ist nur im Freien (Garten/ Spaziergang) oder in den Besucherzimmern im Haupthaus möglich! (Besuchertoilette ist im Haupthaus!; Parken wie immer)
➢ Jeder Bewohner/jede Bewohnerin darf einmal täglich von einer Person aus dem Kreis der Angehörigen, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwistern besucht werden.
Sollte ein Coronafall in der Einrichtung auftreten, sind wir verpflichtet, dem Gesundheitsamt eine Besucherliste zu übergeben.
➢ JEDER Besucher muss sich in der Wohngruppe telefonisch anmelden und dabei eine Besuchszeit angeben. Möchte ein Besucherzimmer gebucht werden, erfolgt eine Terminzuordnung.
➢ JEDER Besucher muss zu Beginn eine Besuchsvereinbarung unterschreiben und verpflichtet sich, sich an die allgemeinen Hygienemaßnahmen zu halten!
➢ Falls Besucher gegen Hygienemaßnahmen verstoßen (keine Maske, kein Abstand, Niesetikette, etc.), bitte darauf hinweisen! Bei Nichteinhaltung der Besuchsregel, kann die Gesamtleitung weitere Besuche untersagen.
➢ Bitte nur verpackte Lebensmittel mitbringen.


Ablauf eines Besuchs:
1. Besucher meldet sich telefonisch im Vorfeld in der Wohngruppe an.
2. Name, Telefonnummer und Besuchszeit werden erfasst.
3. Ein Mitarbeiter begleitet bei Bedarf den Bewohner zur vereinbarten Zeit zur Eingangstüre. Der/die Mitarbeiter/in bespricht mit Besucher die Besuchsvereinbarung und lässt den Besucher unterschreiben.
4. Jeder Besucher desinfiziert sich vor dem Besuch die Hände. Mittel steht bereit.
5. Jeder Besucher muss eine Mund-Nase-Bedeckung oder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Dieser darf mitgebracht werden oder sie werden bei Bedarf von der Einrichtung zur Verfügung gestellt.
6. Treffen können im Freien oder im Besucherraum stattfinden:
➢ Regeln für ein Treffen im Freien
• Besuchszeiten sind zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr.
• Spaziergang (ohne Autofahrt!!) um das Regens- Wagner Gelände ist erlaubt.
• Sitzgruppen im Garten stehen zur Verfügung. Auf Sicherheitsabstand achten! → Stühle und Tische werden nach jeden Besuch von MA desinfiziert
➢ Regeln für Besucherraum
• Ein Besuch darf maximal 60 Minuten stattfinden
• Es stehen zwei Besucherräume zur Verfügung, weshalb eine Terminvergabe erfolgt.
• Stühle, Tisch, Lichtschalter, Türklinke, etc. werden nach jedem Besuch von MA desinfiziert, das Zimmer wird gelüftet. → Desinfektionsmittel und Masken liegen bereit
Besucherzimmer 1:
➢ Besprechungsraum an der Pforte.
➢ Besucher betritt den Raum durch den Haupteingang.
Besucherzimmer 2:
➢ Pausenraum im EG neben den Büros der Verwaltung
➢ Besucher betritt den Raum durch die Türe rechts von der Küche (muss von MA geöffnet werden).

Die aktualisierte offizielle Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege finden Sie hier:

https://www.bayern.de/service/informationen-zum-coronavirus/vorlaeufige-ausgangsbeschraenkung-anlaesslich-der-corona-pandemie/