Die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger/-in dauert 3 Jahre und umfasst 3.080 Unterrichtsstunden. Die Ausbildung wird mit einer Abschlussprüfung beendet und berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Hochschulen (gem. Art. 45 BayHSchG in Verbindung mit § 20 und § 29 QualV).
entweder einen mittleren Schulabschluss (mittlere Reife) und zusätzlich...
Anmerkung: Eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts kann als einschlägige berufliche Vorerfahrung anerkannt werden oder
oder
| oder die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und zusätzlich...
| oder eine abgeschlossene Ausbildung in der einjährigen Form in der Heilerziehungspflegehilfe |
Sowie
Detaillierte Informationen im Lehrplan
Mögliche Praxistellen sind
Einrichtungen der Eingliederungshilfe (wie z.B. gemeinschaftliches oder ambulant unterstütztes Wohnen, tagesstrukturierende Angebote in Förderstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung,...)
Kinderbetreuungseinrichtungen und
Kliniken für forensische und allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie
Das Schulgeld wird bis auf Weiteres durch den Freistaat Bayern gedeckt.
Von den Studierenden zu zahlen sind z. Zt.
Aufnahmegebühr: 50,00 €
Prüfungsgebühr: 150,00 €
Materialgeld: 240,00 € jährlich
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch BaföG gefördert werden.
Unsere Schule ist für alle Bildungsgänge AZAV zertifiziert und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Bundesagnetur für Arbeit (Bildungsgutschein)
Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach den jeweiligen tariflichen Vereinbarungen der Praxisstelle.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gewährt der Freistaat Bayern eine Meisterprämie in Höhe von 3.000 €.