Die berufsbegleitende Ausbildung zum/zur staatlich anerkannten Heilerziehungspflegehelfer/-in dauert 1 Jahr und umfasst 1.120 Unterrichtsstunden. Die Ausbildung wird mit einer Abschlussprüfung beendet und gilt einem mittleren Schulabschluss als gleichwertig (BayEUG).
• einen Hauptschulabschluss oder mittleren Schulabschluss und
• eine einschlägige berufliche Vorerfahrung (zwei Jahre)
Anmerkung: Eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushalts kann als einschlägige berufliche Vorerfahrung anerkannt werden
oder
• einen mittleren Schulabschluss (mittlere Reife) und
• ein erfolgreich abgeschlossenes sozialpädagogisches Seminar (SPS), sozialpädagogisches Einführungsjahr (SEJ) oder ein heilerziehungspflegerisches Einführungsjahr (HEJ)
oder
• die allgemeine Hochschulreife oder die Fachhochschulreife und
• jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe
oder
• eine abgeschlossene Berufsausbildung mit einer Regelausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren und
• jeweils einen Nachweis über mindestens 200 Zeitstunden Tätigkeit in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe
sowie
• den Nachweis über die gesundheitliche Eignung für den Beruf und
• ein erweitertes amtliches Führungszeugnis.
Detaillierte Informationen im Lehrplan
Mögliche Praxistellen sind
Einrichtungen der Eingliederungshilfe (wie z.B. gemeinschaftliches oder ambulant unterstütztes Wohnen, tagesstrukturierende Angebote in Förderstätten, Werkstätten für Menschen mit Behinderung,...)
Kinderbetreuungseinrichtungen und
Kliniken für forensische und allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie
Das Schulgeld wird bis auf Weiteres durch den Freistaat Bayern gedeckt.
Von den Studierenden zu zahlen sind z. Zt.
Aufnahmegebühr: 50,00 €
Prüfungsgebühr: 150,00 €
Materialgeld: 240,00 € jährlich
Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Ausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit oder durch BaföG gefördert werden.
Unsere Schule ist für alle Bildungsgänge AZAV zertifiziert und erfüllt somit die Voraussetzungen für eine Förderung durch die Bundesagnetur für Arbeit (Bildungsgutschein)
Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach den jeweiligen tariflichen Vereinbarungen der Praxisstelle.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gewährt der Freistaat Bayern eine Meisterprämie in Höhe von 3.000 €.