Voraussetzungen für die Ausbildung

zum/zur Heilerziehungspfleger/in:
einen mittleren Schulabschluss oder gleichwertig
(z. B. abgeschlossene  Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe)

zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in:
einen erfolgreichen Hauptschulabschluss, qualifizierenden Hauptschulabschluss oder gleichwertig

Zusätzlich zum geforderten Schulabschluss entweder:

  • eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung
    oder
  • eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit/Vorpraktikum
    (bei Abitur/Fachabitur eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit)
    oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit/Vorpraktikum
    oder
  • eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Daher muss auch ein Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen werden.