Voraussetzungen für die Ausbildung
zum/zur Heilerziehungspfleger/in:
einen mittleren Schulabschluss oder gleichwertig
(z. B. abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe)
zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in:
einen erfolgreichen Hauptschulabschluss, qualifizierenden Hauptschulabschluss oder gleichwertig
Zusätzlich zum geforderten Schulabschluss entweder:
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige einschlägige Berufsausbildung
oder - eine mindestens zweijährige einschlägige Berufstätigkeit/Vorpraktikum
(bei Abitur/Fachabitur eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit)
oder - eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und eine mindestens einjährige einschlägige Berufstätigkeit/Vorpraktikum
oder - eine mindestens vierjährige Führung eines Mehrpersonenhaushaltes
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Daher muss auch ein Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen werden.