AZAV Zertifizierung

Trägerzulassung

AZAV Traegerzulassung

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Ausbildung Heilerziehungspflegehilfe

AZAV Massnahmenzertifikat

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Weiterbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/-in (zum Beispiel bei Umschulung oder Quereinstieg)

Die Regens-Wagner-Schule Neumarkt hat die nötigen behördlichen Zulassungen, um im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes förderfähige Personen auf einer soliden Einkommensbasis weiterzubilden. Auf dieser Grundlage kann die einjährige Weiterbildung zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/-in berufsbegleitend durchlaufen werden. Viele Menschen, die sich nach etlichen Jahren Erwerbstätigkeit, Familienzeiten und Haushaltsführung in einem sozialen Berufsfeld qualifizieren und arbeiten wollen, können sich den Verdienstausfall, der mit einer Weiterbildung in der Regel einhergeht, finanziell nicht leisten. Die Förderung ermöglicht einen Weg zur Weiterbildung ohne finanzielle Einbußen.

 

Ausbildung Heilerziehungspflege

AZAV Massnahmenzertifikat

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Weiterbildung (zweijährig) zum/zur Heilerziehungspfleger/-in (zum Beispiel bei Umschulung oder Quereinstieg)

Die Regens-Wagner-Schule Neumarkt hat die nötigen behördlichen Zulassungen, um im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes förderfähige Personen auf einer soliden Einkommensbasis weiterzubilden. Auf dieser Grundlage kann die verkürzte zweijährige Weiterbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/-in berufsbegleitend durchlaufen werden. Viele Menschen, die sich nach etlichen Jahren Erwerbstätigkeit, Familienzeiten und Haushaltsführung in einem sozialen Berufsfeld qualifizieren und arbeiten wollen, können sich den Verdienstausfall, der mit einer Weiterbildung in der Regel einhergeht, finanziell nicht leisten. Die Förderung ermöglicht einen Weg zur Weiterbildung ohne finanzielle Einbußen.

Download Massnahmenzulassung (dreijährige Weiterbildung)

Weiterbildung (dreijährig) zum/zur Heilerziehungspfleger/-in (zum Beispiel bei Umschulung oder Quereinstieg)

Die Regens-Wagner-Schule Neumarkt hat die nötigen behördlichen Zulassungen, um im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes förderfähige Personen auf einer soliden Einkommensbasis weiterzubilden. Auf dieser Grundlage kann nun auch die dreijährige Weiterbildung zum/zur Heilerziehungspfleger/-in berufsbegleitend durchlaufen werden. Viele Menschen, die sich nach etlichen Jahren Erwerbstätigkeit, Familienzeiten und Haushaltsführung in einem sozialen Berufsfeld qualifizieren und arbeiten wollen, können sich den Verdienstausfall, der mit einer Weiterbildung in der Regel einhergeht, finanziell nicht leisten. Die Förderung ermöglicht einen Weg zur Weiterbildung ohne finanzielle Einbußen.