Wir bilden aus zum/zur staatlich geprüften Kinderpfleger/in
Mit dem Abschluss wird die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Kinderpfleger/in“ verliehen. Der Beruf befähigt zum Einsatz als pädagogische Ergänzungskraft in Kinderbetreuungseinrichtungen.
Ein Mittlerer Bildungsabschluss wird darüber hinaus erworben, sofern ein Notendurchschnitt bis 3,0 im Abschlusszeugnis und ausreichende Kenntnisse in Englisch nachgewiesen werden.