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Das Schulgeld wird bis auf Weiteres durch den Freistaat Bayern gedeckt.
Von den Schülern zu zahlen sind z. Zt.
Vergütung der praktischen Tätigkeit:
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Der mit der Ausbildung verbundene Dienstvertrag beinhaltet eine entsprechende Vergütung.
Meisterprämie:
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung gewährt der Freistaat Bayern eine Meisterprämie in Höhe von 2.000 €.