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zum/zur Heilerziehungspfleger/in:
einen mittleren Schulabschluss oder gleichwertig
(z. B. abgeschlossene Ausbildung in der Heilerziehungspflegehilfe)
zum/zur Heilerziehungspflegehelfer/in:
einen erfolgreichen Abschluss der Mittelschule oder gleichwertig
Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend. Daher muss auch ein Arbeitsverhältnis in einer Einrichtung der Behindertenhilfe nachgewiesen werden.