Voraussetzungen für die Ausbildung
zum/zur Heilerziehungspflegerhelfer/in

erfolgreicher Hauptschulabschluss und

mit 2-jähriger Berufsausbildung ohne Berufsausbildung
1 Jahr Vorpraktikum 2 Jahre Vorpraktikum
 

Vorpraktikum bedeutet berufliche Erfahrung in den Bereichen Hauswirtschaft, Erziehung, Pflege, Heilhilfsberufe.

Bei einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung in einem sozialen Beruf kann die Ableistung des Vorpraktikums entfallen.

Die Führung eines Mehrpersonenhaushaltes (mindestens 4 Jahre), Zivildienst, Praktika können angerechnet werden.

Die Ableistung des Vorpraktikums ist in einer unserer Einrichtungen möglich.

 

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Kontakt

Petra Dehm:
(08:00 - 12:00 Uhr)
Tel. 09186 179-451    

hep-schule-lauterhofen(at)regens-wagner.de