Voraussetzungen für die Ausbildung
zum/zur Heilerziehungspflegerhelfer/in
erfolgreicher Hauptschulabschluss und | |
| mit 2-jähriger Berufsausbildung | ohne Berufsausbildung |
| 1 Jahr Vorpraktikum | 2 Jahre Vorpraktikum |
Vorpraktikum bedeutet berufliche Erfahrung in den Bereichen Hauswirtschaft, Erziehung, Pflege, Heilhilfsberufe.
Bei einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung in einem sozialen Beruf kann die Ableistung des Vorpraktikums entfallen.
Die Führung eines Mehrpersonenhaushaltes (mindestens 4 Jahre), Zivildienst, Praktika können angerechnet werden.
Die Ableistung des Vorpraktikums ist in einer unserer Einrichtungen möglich.