Voraussetzungen für die Ausbildung
zum/zur Heilerziehungspfleger/in
Mittlerer Bildungsabschluss und | ||
mit 2-jähriger | ohne Berufsausbildung | mit Abitur / Fachabitur (Sozialwesen) |
1 Jahr | 2 Jahre | 1 Jahr |
oder: eine abgeschlossene Ausbildung als Heilerziehungspflegehelfer/in. | ||
Vorpraktikum bedeutet berufliche Erfahrung in den Bereichen: Hauswirtschaft, Erziehung, Pflege, Heilhilfsberufe.
Bei einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung in einem sozialen Beruf kann die Ableistung des Vorpraktikums entfallen.
Die Führung eines Mehrpersonenhaushaltes (mindestens 4 Jahre), Zivildienst, Praktika kann angerechnet werden.
Die Ableistung des Vorpraktikums ist in einer unserer Einrichtungen möglich.