Lauterhofener Werkstätten
Die Lauterhofener Werkstätten bieten derzeit 96 Menschen mit geistiger, körperlicher, psychischer und mehrfacher Behinderung einen Arbeitsplatz an. Wir sind nach §142 SGB IX als Werkstatt für behinderte Menschen anerkannt.
Für unsere Auftraggeber bedeutet dies, dass sie 50% des Rechnungsbetrages (abzüglich Materialkosten) auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe nach dem Schwerbehindertengesetz anrechnen können.
Für Privatkunden, speziell Wäschereidienstleistungen, besteht der Vorteil darin, dass nur der reduzierte Steuersatz von 7% zu entrichten ist.
Unser Arbeitsangebot umfasst:
- Wäscherei:
Waschmaschinen 5 kg – 50 kg
Heißmangel mit Faltanlage
Hosentopper
Formfinischer
Pilzpressen bzw. Flachpressen
Handbügelplätze
- Metallbearbeitung:
Bohren
Reiben
Senken
Gewinden
- Montage von Baugruppen für die Metall- und Elektroindustrie
- Verpackungsarbeiten im Bereich Papier, Kunststoff, Metall usw.